6Einteilung aller möglichen Prinzipien der Sittlichkeit aus dem angenommenen Grundbegriffe der Heteronomie
20Der Rechtslehre zweiter Teil Das öffentliche Recht
7Dritter Abschnitt Übergang von der Metaphysik der Sitten zur Kritik der reinen praktischen Vernunft
21Beschluß
8Der Begriff der Freiheit ist der Schlüssel zur Erklärung der Autonomie des Willens
22Anhang erläutender Bemerkungen zu den metaphysischen Anhangsgründen der Rechtslehre
9Freiheit muss als Eigenschaft des Willens aller vernünftigen Wesen vorausgesetzt werden
23Zweiter Teil. Metaphysische Anfangsgründe der Tugendlehre
10Von dem Interesse, welches den Ideen der Sittlichkeit anhängt
24Vorrede
11Wie ist ein kategorischer Imperativ möglich?
25Einleitung zur Tugendlehre
12Von der äußersten Grenze aller praktischen Philosophie
26I. Ethische Elementarlehre
13Schlussanmerkung
27II. Ethische Methodenlehre
14Erster Teil. Metaphysische Anfangsgründe der Rechtslehre
28Beschluß. Die Religionslehre als Lehre der Pflichten gegen Gott liegt außerhalb den Grenzen der reinen Moralphilosophie